1. Einleitung
Diese Bedingungen des Partnerprogramms (die „Partnerbedingungen“) begründen einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen (der „Partner“, „Sie“, „Ihr“) und der Aureans Analytics Ltd (handelnd unter dem Namen Hichers), einer in England und Wales unter der Registernummer 14132580 eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 7 Bell Yard, London, England, WC2A 2JR („Hichers“, „wir“, „uns“, „unser“).
Das Hichers-Partnerprogramm (das „Programm“) ermöglicht es Ihnen, Provisionen zu verdienen, indem Sie Geschäftskunden („empfohlene Geschäfte“) vermitteln, die die Treueplattform von Hichers abonnieren.
Diese Partnerbedingungen beziehen durch Verweis unsere Datenschutzerklärung und AGB für Händlerein. Bei Widersprüchen zwischen diesen Partnerbedingungen und sonstigen Bedingungen von Hichers gehen in Bezug auf das Programm diese Partnerbedingungen vor.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbung
2.1. Für die Teilnahme am Programm müssen Sie:
- mindestens 18 Jahre alt und rechtlich in der Lage sein, einen bindenden Vertrag zu schließen.
- bei der Bewerbung richtige, aktuelle und vollständige Angaben machen.
- alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich des Steuerrechts Ihres Wohnsitzlandes.
- nach Prüfung Ihrer Bewerbung von Hichers zugelassen werden.
2.2. Bestehende Geschäftskunden von Hichers können am Programm teilnehmen und andere Betriebe zu denselben Bedingungen wie jeder andere Partner empfehlen.
2.3. Hichers behält sich vor, Bewerbungen nach eigenem Ermessen und ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen. Wir können das Programm für neue Bewerbungen zudem jederzeit beschränken, aussetzen oder schließen.
2.4. Die Zulassung zum Programm begründet ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Teilnahmerecht. Sie begründet kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Gesellschafts-, Joint-Venture- oder Franchiseverhältnis zwischen Ihnen und Hichers. Sie sind selbstständig tätig und nicht befugt, Hichers in irgendeiner Weise zu verpflichten.
3. Provisionsmodelle
3.1. Hichers bietet zwei Provisionsmodelle an. Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie sich für eines entscheiden. Die Modelle sind:
3.1.1 Das Builder-Modell (steigend)
- Jahr 1: 20 % des Nettoumsatzes je empfohlenem Geschäft.
- Jahr 2: 25 % des Nettoumsatzes je empfohlenem Geschäft.
- Jahr 3: 30 % des Nettoumsatzes je empfohlenem Geschäft.
- Ab Jahr 4: 20 % des Nettoumsatzes je empfohlenem Geschäft, solange dieses zahlender Hichers-Kunde bleibt.
3.1.2 Das Promoter-Modell (fest)
- Alle Jahre: 20 % des Nettoumsatzes je empfohlenem Geschäft, solange dieses zahlender Hichers-Kunde bleibt.
3.2. „Nettoumsatz“ bezeichnet die Abonnementgebühren, die Hichers im maßgeblichen Zeitraum von einem empfohlenen Geschäft tatsächlich erhält, abzüglich Rückerstattungen, Gutschriften und Rückbuchungen an dieses Geschäft, jedoch vor Abzug von Gebühren des Zahlungsdienstleisters, Steuern oder sonstigen Abzügen.
3.3. Jahresgrenzen. Ein „Jahr“ im Builder-Modell ist ein Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem Ihnen das empfohlene Geschäft erstmals zugeordnet wurde (das „Zuordnungsdatum“). Jahr 2 beginnt am ersten Jahrestag des Zuordnungsdatums, Jahr 3 am zweiten, Jahr 4 am dritten. Die Jahresgrenzen werden je empfohlenem Geschäft berechnet, nicht je Partner.
3.4. Keine Provision fällt an auf:
- Einrichtungsgebühren, einmalige Hardwareverkäufe, Dienstleistungsentgelte oder sonstige Umsätze außerhalb des Abonnements.
- Rückerstattungen an ein empfohlenes Geschäft (diese mindern den Nettoumsatz des maßgeblichen Zeitraums).
- Testphasen, Freimonate oder Zeiträume, für die Hichers vom empfohlenen Geschäft keine Zahlung erhalten hat.
- Zeiträume, in denen das Abonnement des empfohlenen Geschäfts ausgesetzt oder gekündigt ist.
4. Wechsel des Modells
4.1. Sie können jederzeit zwischen dem Builder- und dem Promoter-Modell wechseln, indem Sie Ihre Auswahl im Partner-Dashboard ändern.
4.2. Ein Wechsel wirkt sich nur auf empfohlene Geschäfte aus, die Ihnen nach dem Wirksamwerden des Wechsels zugeordnet werden. Unter dem bisherigen Modell zugeordnete Geschäfte werden für die gesamte Dauer der Zuordnung weiterhin nach diesem Modell vergütet.
4.3. Für neue Zuordnungen wird ein Wechsel sofort wirksam. Sobald Ihnen ein empfohlenes Geschäft zugeordnet ist, steht das Modell fest, unter dem die Zuordnung erfolgte, und kann von keiner Partei mehr geändert werden.
5. Zuordnung und Nachverfolgung
5.1. Mit der Zulassung zum Programm erhalten Sie von Hichers einen oder mehrere eindeutige Empfehlungslinks („Partnerlinks“).
5.2. Cookie-Laufzeit. Klickt eine interessierte Person auf einen Partnerlink, wird auf ihrem Gerät ein Cookie gesetzt, das Sie als vermittelnden Partner ausweist. Dieses Cookie läuft 90 Tage nach dem letzten Klick auf einen Ihrer Partnerlinks ab.
5.3. Zuordnungsmodell. Ein empfohlenes Geschäft wird dem Partner zugeordnet, dessen Partnerlink innerhalb der 90-tägigen Cookie-Laufzeit zuletzt vom betreffenden Gerät angeklickt wurde, bevor das Geschäft die Anmeldung abgeschlossen hat („Last-Touch“-Zuordnung). Liegen Klicks mehrerer Partner innerhalb der Laufzeit vor, entscheidet der jüngste Klick.
5.4. Erneute Anmeldung. Kündigt ein empfohlenes Geschäft sein Hichers-Abonnement und schließt es innerhalb von 90 Tagen nach der Kündigung erneut ab, bleibt die Zuordnung beim ursprünglichen Partner. Liegen mehr als 90 Tage dazwischen, wird die Zuordnung zurückgesetzt und kann neu erfolgen (vorbehaltlich eines neuen Klicks auf einen Partnerlink innerhalb der Cookie-Laufzeit).
5.5. Keine rückwirkende Zuordnung. Für Betriebe, die bereits vor der Zuordnung Hichers-Kunden waren, erhalten Sie unabhängig von späteren Aktivitäten keine Provision. Die Zuordnung gilt nur für Neuanmeldungen.
5.6. Tarifwechsel empfohlener Geschäfte. Wenn ein empfohlenes Geschäft seinen Hichers-Tarif höher- oder herabstuft oder anderweitig ändert, passt sich Ihre Provision ab dem nächsten Abrechnungszeitraum automatisch an den neuen Nettoumsatz an.
5.7. Sie erkennen an, dass die Zuordnung von technischen Mechanismen abhängt (Cookies, Anmeldeformulare, Gerätekennungen) und durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Hichers beeinträchtigt werden kann, etwa durch Datenschutzeinstellungen, Browserkonfigurationen, Werbeblocker und Gerätewechsel. Hichers gewährleistet keine lückenlose Zuordnung; Sie akzeptieren dies als Teilnahmevoraussetzung.
6. Auszahlung der Provisionen
6.1. Auszahlungsrhythmus. Provisionen werden quartalsweise nachträglich auf Basis der Kalenderquartale berechnet und ausgezahlt:
- Q1 (Januar – März), Auszahlung bis 15. April.
- Q2 (April – Juni), Auszahlung bis 15. Juli.
- Q3 (Juli – September), Auszahlung bis 15. Oktober.
- Q4 (Oktober – Dezember), Auszahlung bis 15. Januar des Folgejahres.
6.2. Berechnung. Hichers ermittelt für jedes Quartal den Nettoumsatz jedes Ihrer aktiven empfohlenen Geschäfte und wendet den jeweiligen Provisionssatz an, der sich aus dem Modell der Zuordnung und der für dieses Geschäft geltenden Jahresgrenze ergibt.
6.3. Mindestauszahlungsbetrag. Der Mindestbetrag, der in einem Quartal ausgezahlt wird, beträgt rund 100 £ in der jeweiligen Währung. Die genauen Schwellenwerte je Währung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Liegt Ihre berechnete Provision für ein Quartal in einer Währung unter dem Schwellenwert, wird der Betrag vorgetragen und der Auszahlung des Folgequartals in dieser Währung hinzugerechnet, bis der Schwellenwert erreicht ist.
| Währung | Schwellenwert |
|---|---|
| Britisches Pfund (GBP) | £100 |
| Euro (EUR) | €100 |
| US-Dollar (USD) | $100 |
| Kanadischer Dollar (CAD) | CA$150 |
| Australischer Dollar (AUD) | A$150 |
| Singapur-Dollar (SGD) | S$150 |
6.4. Rückerstattungen und Rückbuchungen. Wird einem empfohlenen Geschäft in einem Quartal eine Rückerstattung, Gutschrift oder Rückbuchung gewährt, wird die zugehörige Provision von Ihrer nächsten Auszahlung abgezogen. Übersteigt der Abzug Ihre im Quartal aufgelaufene Provision, wird der negative Saldo vorgetragen und mit künftigen Provisionen verrechnet.
6.5. Zahlungsweise. Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das Konto, das Sie in Ihrem Partner-Dashboard hinterlegen. Sie sind dafür verantwortlich, diese Angaben richtig und aktuell zu halten. Für Zahlungen auf von Ihnen falsch angegebene Konten haftet Hichers nicht.
6.6. Währung. Jedes empfohlene Geschäft schließt sein Hichers-Abonnement in einer einzigen Währung ab, die sich bei der Anmeldung nach dem Land des Geschäfts richtet (GBP, EUR, USD, CAD, AUD oder SGD; für Länder außerhalb dieser Liste standardmäßig USD). Provisionen für ein empfohlenes Geschäft werden in derselben Währung berechnet und ausgezahlt wie dessen Abonnement. Haben Sie empfohlene Geschäfte in mehreren Währungen, erhalten Sie je Währung eine gesonderte Quartalsauszahlung, und der Mindestauszahlungsbetrag gilt je Währung (siehe Ziffer 6.3). Wird Ihr Bankkonto in einer anderen Währung als der Auszahlung geführt, gelten Umrechnungskurs und Umrechnungsgebühren Ihrer Bank; diese tragen Sie.
6.7. Steuern. Sie tragen allein sämtliche Steuern, Abgaben, Beiträge und vergleichbare Lasten, die aus dem Erhalt von Provisionen entstehen, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls Umsatzsteuer. Provisionszahlungen erfolgen brutto ohne Abzug solcher Steuern. Sind Sie umsatzsteuerlich registriert, müssen Sie Hichers für jede Auszahlung eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorlegen; wir zahlen den Betrag dann zuzüglich Umsatzsteuer gegen diese Rechnung. Sie sichern zu, alle in Ihrem Wohnsitzland fälligen Steuern zu erklären und abzuführen.
6.8. Einbehalt. Hichers kann Provisionszahlungen einbehalten, wenn wir begründeten Verdacht auf Betrug oder einen Verstoß gegen diese Partnerbedingungen haben oder gesetzlich dazu verpflichtet sind. Einbehaltene Provisionen werden nach Prüfung freigegeben oder verfallen.
7. Ihre Pflichten
7.1. Sie verpflichten sich, Hichers professionell, zutreffend und rechtmäßig zu bewerben und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die UK Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008, den Kodex der UK Advertising Standards Authority (ASA), die UK Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 sowie die UK-Datenschutz-Grundverordnung.
7.2. Sie müssen:
- Ihre Eigenschaft als Hichers-Partner in jeder Werbung offenlegen, entsprechend den ASA-Vorgaben zur Kennzeichnung von Affiliate-Marketing.
- ausschließlich von Hichers bereitgestellte oder freigegebene Werbemittel oder eigene, selbst erstellte Inhalte verwenden. Logos, Marken oder Texte von Hichers dürfen Sie ohne unsere schriftliche Erlaubnis nicht verändern.
- Besucherinnen und Besucher über Ihre Partnerlinks auf die offizielle Hichers-Website (hichers.store und hichers.com) leiten. Eine Weiterleitung auf Spiegelseiten, Frame-Seiten oder Drittseiten, die vorgeben, Hichers zu sein, ist unzulässig.
- sicherstellen, dass alle Aussagen, die Sie über Hichers treffen, zutreffend, aktuell und nicht irreführend sind.
7.3. Sie dürfen nicht:
- auf Markenbegriffe von Hichers (insbesondere „Hichers“, „Aureans“, „hichers.store“, „hichers.com“ sowie naheliegende Falschschreibweisen) in bezahlter Suchmaschinenwerbung bieten, sofern Hichers dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet.
- den Namen oder die Marken von Hichers in Ihrem Domainnamen, Ihren Social-Media-Namen, E-Mail-Betreffzeilen oder in anderen Zusammenhängen verwenden, die den Eindruck erwecken, Sie seien Hichers oder sprächen für Hichers.
- Spam betreiben, einschließlich unerwünschter E-Mail-Werbung unter Verstoß gegen die UK PECR, oder Praktiken anwenden, die dem Ansehen von Hichers schaden.
- Aussagen, Zusicherungen oder Gewährleistungen über Hichers, seine Dienste, Preise, Leistung, Sicherheit oder künftige Funktionen treffen, die Hichers nicht ausdrücklich freigegeben hat.
- potenziellen empfohlenen Geschäften Rabatte, Cashbacks, Geschenke oder sonstige Anreize für die Nutzung Ihres Partnerlinks anbieten, sofern Hichers dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet.
- das Programm nutzen, um Ihren eigenen Betrieb zu empfehlen, Betriebe, die Sie besitzen, kontrollieren oder an denen Sie wirtschaftlich beteiligt sind, Betriebe naher Familienangehöriger oder sonstige Betriebe, zu denen ein Interessenkonflikt besteht („Eigenempfehlung“).
- versuchen, die Systeme zur Zuordnung oder Provisionsberechnung zu manipulieren, zu täuschen oder zu umgehen, insbesondere durch fingierte Klicks, fingierte Anmeldungen, Scheinbetriebe, mehrere Partnerkonten oder dadurch, dass Sie echte Anmeldungen dazu bewegen, Partnerlinks zu nutzen, die sie sonst nicht angeklickt hätten.
- Hichers auf Websites oder Plattformen bewerben, die Erwachseneninhalte, rechtswidrige Inhalte, gewalt- oder diskriminierungsfördernde Inhalte, Inhalte unter Verletzung fremder Schutzrechte oder sonstige billigerweise als anstößig geltende Inhalte enthalten.
7.4. Sie stimmen zu, dass Hichers Ihre Werbeaktivitäten überprüfen und Auskünfte über Ihre Kanäle, Ihr Publikum und Ihre Methoden verlangen kann, und dass Sie solchen Anfragen unverzüglich nachkommen.
8. Eigenempfehlungen und Betrug
8.1. Eigenempfehlungen sind streng untersagt (siehe Ziffer 7.3). Hichers setzt automatisierte und manuelle Systeme zur Erkennung von Eigenempfehlungen ein, einschließlich Abgleichen von Inhaberidentität, Zahlungsmethoden, Adressen, IP-Adressclustern und Ähnlichkeiten der E-Mail-Domain.
8.2. Erkennen wir eine Eigenempfehlung oder haben wir hierauf begründeten Verdacht, können wir:
- die Zuordnung rückgängig machen und die darauf entfallende Provision verfallen lassen.
- Ihr Partnerkonto bis zum Abschluss der Prüfung sperren.
- Ihr Partnerkonto nach Ziffer 11 aus wichtigem Grund kündigen.
- bereits gezahlte Provisionen für die Eigenempfehlung zurückfordern.
8.3. Andere Formen des Betrugs — insbesondere fingierte Klicks, Cookie-Stuffing, Typosquatting, das Anlegen von Scheinkonten, bezahlter Traffic aus anreizbasierten Quellen ohne Offenlegung oder jeder Versuch, Zuordnungsmechanismen zu umgehen — werden gleich behandelt.
8.4. Die Feststellung von Hichers, ob ein Verhalten eine Eigenempfehlung oder Betrug darstellt, ist endgültig; Ihr Recht, hierzu Nachweise vorzulegen, bleibt unberührt.
9. Geistiges Eigentum und Markennutzung
9.1. Hichers gewährt Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Namens, des Logos und der freigegebenen Werbemittel von Hichers, ausschließlich zum Zweck der Bewerbung von Hichers im Rahmen des Programms und nur solange Sie aktiver Partner in gutem Stand sind.
9.2. Sämtliches geistige Eigentum von Hichers — einschließlich Name, Logo, Marken, Urheberrechte an Werbemitteln, Software und aller zugehörigen Inhalte — bleibt ausschließliches Eigentum von Hichers. Ihre Teilnahme am Programm begründet keinerlei Eigentumsrechte daran.
9.3. Sie dürfen keine Marke, keinen Domainnamen, keinen Social-Media-Namen, keine Firmenbezeichnung und kein ähnliches Kennzeichen anmelden, anzumelden versuchen oder verwenden, das mit einem Zeichen von Hichers identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist.
9.4. Mit Beendigung Ihrer Teilnahme am Programm — gleich aus welchem Grund — müssen Sie jede Nutzung des geistigen Eigentums von Hichers unverzüglich einstellen und alle Partnerlinks, Hichers-Logos und sonstigen Hichers-Materialien aus Ihren Kanälen entfernen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1. Im Rahmen Ihrer Teilnahme am Programm können Sie nicht öffentliche Informationen über Hichers, sein Geschäft, seine Kunden, Technologie, Pläne oder Preise erhalten („vertrauliche Informationen“). Sie verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten, sie ausschließlich für Zwecke des Programms zu verwenden und sie ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2. Hichers verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Steuerangaben, Bankverbindung und Programmaktivität) gemäß unserer Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind die Erfüllung des durch diese Partnerbedingungen begründeten Vertrags sowie unsere berechtigten Interessen am Betrieb und an der Verbesserung des Programms.
10.3. Sie verpflichten sich, hinsichtlich aller personenbezogenen Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Programm verarbeiten, die UK-Datenschutz-Grundverordnung und den UK Data Protection Act 2018 einzuhalten; dies gilt insbesondere für Daten, die Sie über Ihre Kanäle von potenziellen empfohlenen Geschäften erheben. Für die Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung sind allein Sie verantwortlich.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1. Ihre Teilnahme am Programm beginnt mit der Zulassung Ihrer Bewerbung durch Hichers und läuft bis zu einer Beendigung nach dieser Ziffer.
11.2. Kündigung durch Sie. Sie können Ihre Teilnahme am Programm jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Hichers oder über Ihr Partner-Dashboard beenden. Bei freiwilliger Beendigung durch Sie werden alle vor der Beendigung zugeordneten empfohlenen Geschäfte für die gesamte Dauer ihrer Zuordnung weiterhin nach diesen Partnerbedingungen vergütet, zahlbar im üblichen Quartalsrhythmus.
11.3. Kündigung durch Hichers ohne wichtigen Grund. Hichers kann Ihre Teilnahme am Programm ohne wichtigen Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. In diesem Fall werden alle vor der Beendigung zugeordneten empfohlenen Geschäfte für die gesamte Dauer ihrer Zuordnung weiterhin nach diesen Partnerbedingungen vergütet, zahlbar im üblichen Quartalsrhythmus.
11.4. Kündigung durch Hichers aus wichtigem Grund. Hichers kann Ihre Teilnahme am Programm durch schriftliche Mitteilung fristlos beenden, wenn:
- Sie erheblich gegen eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen verstoßen.
- Sie Betrug begehen, zu begehen versuchen oder eine Eigenempfehlung vornehmen (Ziffern 7 und 8).
- Sie falsche, irreführende oder herabsetzende Aussagen über Hichers treffen.
- Sie Schutzrechte von Hichers verletzen.
- Sie im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Programm gegen geltendes Recht verstoßen.
- Sie zahlungsunfähig werden, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder Sie Ihre Pflichten aus diesen Partnerbedingungen anderweitig nicht mehr erfüllen können.
11.5. Folgen der Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigt Hichers Ihre Teilnahme aus wichtigem Grund, erlöschen alle Ihre Rechte aus dem Programm sofort. Nicht ausgezahlte Provisionen verfallen, auch soweit sie bereits aufgelaufen sind. Hichers behält sich vor, bereits gezahlte Provisionen zurückzufordern, soweit sie auf das kündigungsauslösende Verhalten entfallen, und alle weiteren gesetzlichen Rechtsbehelfe geltend zu machen.
11.6. Einstellung des Programms. Hichers kann das Programm jederzeit insgesamt einstellen und teilt dies den Partnern mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich mit. In diesem Fall werden vor dem Einstellungsdatum zugeordnete empfohlene Geschäfte für die Dauer ihrer Zuordnung (gemäß Ziffern 3 und 5) weiterhin vergütet, zahlbar im üblichen Rhythmus.
11.7. Die Ziffern 6 (hinsichtlich vor der Beendigung aufgelaufener Provisionen), 8, 9.2, 10, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 gelten über die Beendigung hinaus fort.
12. Änderungen dieser Partnerbedingungen
12.1. Hichers kann diese Partnerbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Bei wesentlichen Änderungen — etwa der Provisionssätze, des Auszahlungsrhythmus, der Zuordnungsregeln oder der Kündigungsbestimmungen — informieren wir die Partner mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden schriftlich (per E-Mail und über das Partner-Dashboard).
12.2. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren, können Sie Ihre Teilnahme nach Ziffer 11.2 beenden. Eine Beendigung auf dieser Grundlage lässt Ihre Rechte aus bestehenden Zuordnungen unberührt.
12.3. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach Ablauf der Frist gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.
12.4. Bestehende Zuordnungen. Änderungen der Provisionssätze gelten nicht rückwirkend für Zuordnungen, die vor Wirksamwerden der Änderung erfolgt sind. Für die gesamte Dauer einer Zuordnung gelten weiterhin die Sätze, die bei der Zuordnung des empfohlenen Geschäfts in Kraft waren.
13. Haftungsbeschränkung
13.1. Keine Bestimmung dieser Partnerbedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von Hichers aus für (a) Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit, (b) Betrug oder arglistige Täuschung oder (c) sonstige Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
13.2. Vorbehaltlich Ziffer 13.1 ist die Gesamthaftung von Hichers Ihnen gegenüber aus oder im Zusammenhang mit diesen Partnerbedingungen — gleich ob aus Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus sonstigem Rechtsgrund — auf die Gesamtprovision begrenzt, die Ihnen in den 12 Monaten vor dem anspruchsauslösenden Ereignis tatsächlich ausgezahlt wurde.
13.3. Vorbehaltlich Ziffer 13.1 haftet Hichers nicht für mittelbare Schäden, Sonderschäden, Neben-, Folge- oder Strafschadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns, Umsatzverlusts, Geschäftsverlusts, Verlusts des Geschäftswerts, Datenverlusts oder entgangener erwarteter Provisionen, selbst wenn Hichers auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
13.4. Das Programm wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Hichers gewährleistet nicht, dass das Programm, die Partnerlinks, das Zuordnungssystem oder das Partner-Dashboard ununterbrochen, fehlerfrei oder mangelfrei funktionieren. Soweit gesetzlich zulässig, schließt Hichers alle stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich der Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.
14. Freistellung
14.1. Sie stellen Hichers, seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeitenden, Vertreter und Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die entstehen aus oder im Zusammenhang mit:
- Ihrem Verstoß gegen diese Partnerbedingungen.
- Ihrer Bewerbung von Hichers, einschließlich aller Aussagen, die Sie über die Dienste von Hichers treffen.
- Ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Programm.
- Ihrer Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich Schutz- und Persönlichkeitsrechten.
- Steuern, Sozialabgaben oder sonstigen Beträgen, die Hichers wegen Zahlungen an Sie an eine Steuerbehörde abführen muss, soweit diese Verpflichtung darauf beruht, dass Sie Ihren steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind.
15. Allgemeines
15.1. Gesamte Vereinbarung. Diese Partnerbedingungen bilden zusammen mit den durch Verweis einbezogenen Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Hichers in Bezug auf das Programm und ersetzen alle früheren Vereinbarungen und Absprachen.
15.2. Übertragung. Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten aus diesen Partnerbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hichers weder abtreten noch übertragen. Hichers darf diese Partnerbedingungen auf einen Rechtsnachfolger übertragen, auch im Zusammenhang mit dem Verkauf des gesamten oder nahezu gesamten Geschäfts oder Vermögens.
15.3. Verzicht. Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts aus diesen Partnerbedingungen durch Hichers gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
15.4. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
15.5. Mitteilungen. Mitteilungen an Sie können per E-Mail an die in Ihrem Partnerkonto hinterlegte Adresse oder als Nachricht im Partner-Dashboard erfolgen. Mitteilungen an Hichers sind zu richten an support@aureans.com.
15.6. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Nicht- oder Verzögerungsleistungen, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, einschließlich Naturereignissen, Krieg, Terrorismus, zivilen Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, hoheitlichen Maßnahmen oder dem Ausfall von Telekommunikations- oder Internetdiensten.
15.7. Rechte Dritter. Personen, die nicht Partei dieser Partnerbedingungen sind, stehen nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 keine Rechte zur Durchsetzung einzelner Bestimmungen zu.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1. Diese Partnerbedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales.
16.2. Für Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Partnerbedingungen oder ihrem Gegenstand sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales zuständig.
17. Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesen Partnerbedingungen, zum Programm, zu Ihren Provisionen oder zu Ihrem Konto haben, erreichen Sie uns unter:
Aureans Analytics Ltd (handelnd unter dem Namen Hichers)
7 Bell Yard, London, England, WC2A 2JR
Registernummer 14132580
support@aureans.com